Welche Rechte haben natürliche Personen nach der DSGVO?
Gemäß der DSGVO haben betroffene Personen 8 Grundrechte, nämlich:
- das Informationsrecht – Demnach müssen Unternehmen ihre Art der Verarbeitung personenbezogener Daten transparent darlegen.
- das Auskunftsrecht – Betroffene Personen haben das Recht zu wissen, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden und wie diese Daten verarbeitet werden.
- das Recht auf Berichtigung – Betroffene Personen haben das Recht auf Änderung bzw. Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten, wenn diese falsch oder unvollständig sind.
- das Recht auf Löschung bzw. Vergessenwerden – Betroffene Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten ohne Angabe von Gründen löschen zu lassen.
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Betroffene Personen haben das Recht, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu untersagen oder einzuschränken.
- das Recht auf Datenübertragbarkeit – Betroffene Personen haben das Recht auf Erhalt einer Kopie ihrer personenbezogenen Daten und Übermittlung dieser Daten an einen anderen (für die Datenverarbeitung) Verantwortlichen.
- das Widerspruchsrecht – Unter bestimmten Umständen haben betroffene Personen das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, beispielsweise wenn personenbezogene Daten für Direktwerbung verarbeitet werden.
- das Recht auf Widerspruch zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall – Die DSGVO sieht bestimmte Mechanismen zum Schutz von betroffenen Personen vor dem Risiko, wonach potenzielle negative Entscheidungen ohne Eingreifen einer Person getroffen werden.